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Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024

Das Wachstumschancengesetz 2024 bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen für Selbstständige, Unternehmer und Investoren. Diese Änderungen betreffen verschiedene Aspekte des steuerlichen Alltags – von Abschreibungen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen für E-Autos. In diesem umfangreichen Guide erläutern wir, wie Sie die Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024 optimal nutzen können, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und Ihre geschäftlichen Vorteile zu maximieren.

Abschreibungen: Mehr Flexibilität und höhere Grenzen

Einer der Schlüsselaspekte des Wachstumschancengesetzes 2024 ist die Anpassung der Abschreibungsregeln. Für Selbstständige und Unternehmer bieten sich insbesondere durch die Einführung der degressiven Abschreibung und die Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG neue Möglichkeiten:

  • Degressive Abschreibung (AfA): Ab April 2024 können Wirtschaftsgüter, die bis Ende 2024 angeschafft werden, mit dem Doppelten der linearen AfA, jedoch maximal mit 20%, abgeschrieben werden. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes höhere steuerliche Abschreibungen vorzunehmen und somit Ihre Liquidität zu verbessern.
  • Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Diese Regelung wird ebenfalls angepasst. Ab 2024 können Sie 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibung geltend machen, sofern Ihr Gewinn im vorangegangenen Jahr 200.000 Euro nicht überschritten hat. Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber den bisherigen 20% und bietet Ihnen eine signifikante steuerliche Entlastung.

Steuerliche Vorteile für E-Autos und Geschenke

Die Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024 erstrecken sich auch auf die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen und Geschenken an Geschäftspartner:

  • Förderung von E-Autos: Die Nutzung eines E-Autos als Firmenwagen wird attraktiver, da die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils auf nur 0,25% des Bruttolistenpreises gesenkt wird, sofern der Preis des Fahrzeugs 70.000 Euro nicht übersteigt. Für Hybridfahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern wird ein Satz von 0,5% angewendet.
  • Geschenke an Geschäftspartner: Der Freibetrag für steuerlich absetzbare Geschenke wird von 35 Euro auf 50 Euro erhöht. Dies ermöglicht es Ihnen, wertvollere Geschenke zu machen, ohne dass dies Ihre steuerliche Last erhöht.

Neue Regeln für Verlustverrechnung und Buchführungspflicht

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024 betrifft die Verlustverrechnung und die Buchführungspflicht:

  • Verlustverrechnung: Für die Jahre 2024 bis 2027 wird der über 1 Million Euro (2 Millionen bei Ehegatten) hinausgehende Verlustvortrag auf maximal 70% des Gesamtbetrags der Einkünfte beschränkt. Diese Regelung bietet Ihnen mehr Flexibilität beim Umgang mit wirtschaftlichen Schwankungen.
  • Buchführungspflicht: Die Grenzen für die Pflicht zur Buchführung und für die vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden angehoben. Ab 2024 gelten neue Schwellenwerte von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn. Diese Anhebung erleichtert es kleineren Unternehmen, ihre Bücher zu führen und bietet mehr Spielraum, bevor komplexere Buchführungspflichten greifen.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Kleinunternehmerregelung

Die Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024 bringen auch Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Der Schwellenwert für die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Selbstständige und Unternehmer nur noch jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben müssen, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
  • Kleinunternehmerregelung: Ab 2024 müssen Kleinunternehmer gemäß der angepassten Grenzen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abgeben, solange die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Dies vereinfacht die steuerlichen Pflichten für Kleinunternehmer erheblich.

Fazit: Nutzen Sie die Vorteile des Wachstumschancengesetzes 2024

Die Änderungen für Selbstständige durch das Wachstumschancengesetz 2024 bieten zahlreiche Chancen für Unternehmer, ihre steuerliche Last zu senken und ihre geschäftliche Effizienz zu steigern. Von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten über steuerliche Erleichterungen für E-Autos bis hin zu vereinfachten buchhalterischen Anforderungen – dieses Gesetz stellt eine bedeutende Unterstützung für das Wachstum und die Flexibilität von Unternehmen dar.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit diesen Änderungen vertraut machen und gegebenenfalls Ihre geschäftlichen und steuerlichen Strategien anpassen. Eine proaktive Herangehensweise kann Ihnen helfen, maximale Vorteile aus den Neuerungen zu ziehen. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Expertenteam bei der Steuerkanzlei SIROC jederzeit zur Verfügung.

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